Harmonie Pflegedienst Pflege-Wohngemeinschaft Duisburg

Ziel der ambulant betreuten Wohngemeinschaften ist:
1. die Schaffung einer alternativen Wohn- und Versorgungsform für Menschen mit Demenz und deren Angehörige
2. eine ganzheitliche Begleitung des Menschen, um seine Autonomie zu erhalten und zu stärken, sowie einen stationären Heimaufenthalt zu vermeiden.
Das Angebot der Wohngemeinschaften richtet sich an Personen mit Pflegegrad 1 - 5, sowie auch an Personen mit einer dementiellen Erkrankung, die das 65. Lebensjahr überschritten, erheblichen Betreuungsbedarf im Sinne des §45 a SGB XI haben und zu einer eigenständigen Lebensführung ohne ständige Betreuung nicht mehr in der Lage sind.
Der ambulante Pflegedienst Harmonie existiert seit dem September 2004.
Zurzeit werden ca. 130 Klienten und Klientinnen in den Bezirken rund um den Raum Duisburg und Umgebung von unserem Pflegedienst versorgt. In den vergangenen Jahren ist es uns gelungen unser Angebot an Pflegeleistungen den vielfältigen Möglichkeiten anzupassen. Dazu gehört eine Wohngemeinschaft mit 6 Plätzen, die wir in unserem Unternehmen für unsere Klienten und Klientinnen, bei denen die ambulante Pflege nicht mehr ausreicht, eröffnet haben.
Wir befinden uns inmitten der Duisburger City in der Bismarckstraße, nähe des Hauptbahnhofes und der belebten Fußgängerzone. Unser Pflegedienst besteht aus großzügig geschnittenen Büroräumen und ist durch Lage und Präsenz dem Publikumsverkehr gut zugänglich. In den insgesamt ca. 200 qm sind unsere Innendienstmit arbeiterInnen beschäftigt und die Verwaltung integriert. Zusätzliche Räume bieten den Außendienstmitarbeitern die Möglichkeit für Dienstübergaben und Dienstbesprechungen sowie Platz für Fortbildungsveranstaltungen. Zur zeitgemäßen Grundausstattung der Büroräume gehören Telefone, Handys, Faxgeräte, Kopierer sowie Computer mit der Pflegesoftware Medifox.
Kontakt
Harmonie Pflegedienst Pflege-Wohngemeinschaft Duisburg
Hans-Böckler-Str. 20
47226 Duisburg
+49 203...+49 203 34669333
Anfrage
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Galerie
Wohnangebote
Der Vermieter vermietet unter der Anschrift Bismarckstr. 152 in 47057 Duisburg Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken nämlich als ambulant betreute Wohngemeinschaft für pflegebedürftige Personen genutzt werden. Betreiber der Wohnungen ist der Ambulante Pflegedienst Harmonie, Bismarckstr. 156, 47057 Duisburg. Die Vermietung ist abhängig davon, dass der Mieter die Leistungen des Pflegedienstes in Anspruch nimmt. Die Wohn -einheiten befinden sich im I. OG des vorgenannten Objektes. WG verfügt über 7 Zimmer, davon ist ein Zimmer für die Verhinderungspflege vorgesehen ist. Alle Zimmer sind Einzelzimmer. Wohneinheit I (ca 15.70 m²), Wohneinheit II (ca 18,18 m²), Wohneinheit III (ca 23,66 m²), Wohneinheit IV (ca 17,55 m²), Wohneinheit V (ca 17,55 m²), Wohneinheit VI (ca 19,25 m²). Die Miete für die gemäß § 1 vermieteten Räumlichkeiten beträgt bei Vertragsschluss € 625,00 pro Monat. Die Miete versteht sich als Warmmiete. Kaution beträgt pauschal 1000,00 EUR. Kaution soll spätestens 28 Tage nach dem Einzug an Konto vom Vermieter eingezahlt werden. (Preis Stand 2025)
Einzelzimmer Fernsehanschluss im Zimmer Barrierefrei im Wohnraum
Ausstattung
In der ambulant betreuten Wohngemeinschaft Harmonie Neudorf leben sechs Bewohner gemeinsam in komfortablen, barrierefreien und behindertengerechten Wohnungen. Jeder Bewohner verfügt über seinen eigenen Schlafbereich, den er nach seinen Vorstellungen mit eigenen Möbeln gestalten kann. Zu den Räumlichkeiten gehören ein Raum „Allgemein“ (Fläche 15,4 m²), der Wohn - und Kochbereich (Fläche 41,38 m²), der Flur (Fläche 24,68 m²) sowie drei Bäder. Zwei Bewohner teilen sich ein Bad. Die Dusche ist bodengleich, Haltegriffe im Bad, Badnotruf, Toilettensitzerhöhung. Der zu der Wohnung dazugehörige Balkon steht den Bewohnern ebenfalls zur Nutzung, zur Verfügung und ist mit Blumenkästen und Balkonmöbeln ausgestattet. Außerdem ist ein Bewohnerzugang zum Internet vorhanden. Das Haus, im dem sich die Wohngemeinschaft befindet, verfügt über einen Personenaufzug und einen Parkplatz. Die Wohngemeinschaft verfügt über eine gemütlcihe Sonnenterrasse im Erdgeschoss, die von allen Bewohnern genutzt werden kann. Die Terrasse ist mit gemütlichen Sitzgelegen -heiten und Pflanzen ausgestattet, die eine angenehme Atmosphäre schaffen.
Garten Beschützter Garten Gemeinschaftsraum/-räume
Freizeit und Unterhaltung
Tagesstrukturierung: Tag-/Nachtrhythmus einhalten, Erarbeiten sinnvoller Tagesstruktur, geregelte Mahlzeitenein -nahme planen und sicherstellen.
Aktivierung: Einbeziehung in Alltagsarbeiten wie Wäsche auffalten, gemeinsam Einkaufen, gemeinsam Kochen,
Unterstützung bei zeitlicher Orientierung, z. B. Tages-, Wochen- und Jahreszeiten.
Geistiges Training: Gespräche führen,Musik hören, bekannte Lieder singen, an Name und Termine erinnern, Beschäftigung, z. B. Karten- und Gesellschaftsspiele,Vorlesen, Tageszeitung, Gespräche über aktuelles Zeit -geschehen.
Soziale Kontakte: Unterstützung bei außerhäuslichen Aktivitäten, Kontakt zur Familie, zu Freunden und Nachbarn aufrechterhalten.
Kommunikation: Biographische Erfahrungen aufarbeiten,Religiöse Bedürfnisse berücksichtigen
Arbeiten mit Mimik, Gestik, Zeichen.
Umgang mit Krisen und Schutz vor soz. Isolation: für klare Wahrnehmung sorgen, Hilfe beim Umgang mit angstbesetzten Situationen, Wahrnehmen und Umgehen mit Wahnideen, Aggression, Unruhe etc.
Sichere Umgebung: Hilfe bei Ausgestaltung der Wohnung,Symbole zur Orientierung in Räumen einsetzen,Beaufsichtigung.
Haustiere nach Absprache
Pflegerische Angebote
Fremde Hilfe zuzulassen bedeutet in erster Linie Vertrauen zu gewinnen. Deshalb ist es für uns wichtig, dass unsere Patienten uns in einem Erstgespräch kennenlernen. Gemeinsam, unter Berücksichtigung der Ziele und Bedürfnisse des Patienten und seinen Angehörigen, entwickeln wir ein auf den Patienten abgestimmtes Versorgungskonzept und klären dabei die Möglichkeiten der Finanzierung.
Der Pflegedienst erbringt in der Wohngemeinschaft im Rahmen der 24-Stündigen Anwesenheit eines Mitarbeiters Leistungen der psychosozialen Betreuung und Begleitung. Behandlungspflegerische Leistungen gem. § 37 SGB V sowie hauswirtschaftliche und/oder pflegerische Leistungen im Sinne des SGB XI werden gesondert im Pflegevertrag vereinbart und entsprechend dieser Vereinbarungen erbracht und vergütet.
Tagsüber ist eine Pflegekraft eingeteilt.
Nächtliche Versorgung: in der Nacht ist eine Pflegekraft im Einsatz. In festgelegten zeitlichen Abständen und je nach Versorgungsbedarf werden die Rundgänge durchgeführt und im festgelegten Modus durch Sichtkontrollen überwacht.
Pflege durch ambulanten Pflegedienst Junge Pflege Verhinderungspflege Demenzpflege beschützter Demenzbereich