Mecklenburg-Vorpommern ist ein Küstenland im Nordosten der Bundesrepublik Deutschland. Es grenzt im Osten an die Republik Polen, im Süden an das Bundesland Brandenburg, im Südwesten an Niedersachsen und im Westen an Schleswig-Holstein. Im Norden bildet die Ostsee eine natürliche Grenze. Es wird häufig als „Land der Wälder und Seen“ bezeichnet. Charakteristisch für die Landschaft sind der Mecklenburger Höhenrücken, die Mecklenburgische Seenplatte und die Heidelandschaften im Osten und Westen. Die Landeshauptstadt ist Schwerin, größte Stadt des Landes die Hansestadt Rostock mit über 209.000 Einwohnern.
MaWe-Care Intensivpflege-Wohngemeinschaft
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Adresse: W.-I.-Lenin-Str. 23, 19370 Parchim
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MaWe-Care Intensivpflege-Wohngemeinschaft
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Was ist der Wohngruppenzuschlag in einer Seniorenwohngemeinschaft?
Ambulant betreute Pflegewohngemeinschaften werden von der Pflegeversicherung in besonderem Maße gefördert, wenn sie bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen. So können Pflegebedürftige mit Bezug von Pflegegeld, ambulanten Pflegesachleistungen, Betreuungs- u. Entlastungsleistungen zusätzlich zu den sonstigen Leistungen einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von monatlich 214 Euro beantragen. Anspruchsberechtigt sind auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben.
SeniorenInnen in Mecklenburg-Vorpommern
Das Landesprogramm „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ soll dazu beitragen, älteren Menschen ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und die Integration der älteren Generation in die Gesellschaft zu fördern. Das Land verfügt über eine gute Infrastruktur in der Pflege. Neben der stationären Pflege haben sich in den vergangenen Jahren vielfältige alternative Wohnformen für ältere Menschen entwickelt, um dem vermehrten Wunsch nach mehr Selbstbestimmtheit Rechnung zu tragen.
Landesseniorenbeirat Mecklenburg-Vorpommern
Der Landesseniorenbeirat mit Sitz in Schwerin vertritt die Belange und Interessen der älteren Generation in diesem Bundesland. Er arbeitet partei- und verbandsunabhängig, ist weltanschaulich neutral und will die Meinungs- und Willensbildung sowie einen generationenübergreifenden Erfahrungsaustausch auf sozialem, politischem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet fördern.
Pflegeheime in Mecklenburg-Vorpommern
Wenn die Pflege in der eigenen Wohnung nicht mehr gewährleistet werden kann, sollten Angehörige frühzeitig nach Alternativen suchen. Pflegebedürftige sind dabei gut in wohnortnahen Pflegeheimen untergebracht. Häufig sind jedoch alle Pflegeplätze im Wunsch-Pflegeheim belegt. Dann hilft die vorübergehende Unterbringung in einem entfernteren Seniorenheim und der spätere Umzug in eine Einrichtung in der Nähe. Eine umfangreiche Übersicht über Pflegeheime in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf www.altenheime.de
Zusatzrente durch Immobilienverkauf auf Rentenbasis
Ein Pflegeplatz in einer Senioreneinrichtung oder in einer Seniorenwohngemeinschaft verursacht Kosten, die dauerhaft schnell das eigene Budget übersteigen können. In solchen Fällen sollte man überlegen, das eigene Haus oder die Eigentumswohnung in die Finanzierung einzubeziehen. Unser Tipp: Geben Sie Ihre Immobilie in gute Hände. Sie erhalten ein lebenslanges, notariell verbrieftes Wohnrecht und eine lebenslange zusätzliche Rentenzahlung, die Sie für die Kostenübernahme eines Pflegeplatzes nutzen können. Auch alle für Ihr Domizil anfallenden Gebühren, Anliegerkosten, Steuern und Reparaturen werden übernommen. Lassen Sie sich unverbindlich beraten - Informationen finden Sie unter www.immobilienverkauf-rentenbasis.de
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Intensivpflege-Wohngemeinschaft
Diese Senioren-WG bietet vier bis zwölf Menschen die Möglichkeit, sich in den eigenen
vier Wänden durch einen Pflegedienst versorgen zu lassen und sich dabei in der
Gemeinschaft mit anderen Mitbewohnern gut aufgehoben zu fühlen. Neben dem privat
angemieteten Zimmer stehen Gemeinschaftsbereiche zur Verfügung für soziale
Interaktion mit Pflegern, Mitbewohnern und Besuchern. Jede Intensivpflege-
Wohngemeinschaft hat ein Patienten-/Angehörigengremium, in dem gemeinschaftliche
Belange beschlossen werden. Es ist ein wichtiges Instrument zur Selbstbestimmung der
Patienten/Bewohner. Die Aufnahme in eine Intensivpflege-Wohngemeinschaft ist nur
bei intensivmedizinischer Indikation und Vorliegen eines entsprechenden Pflegegrades
möglich.
Demenz-Wohngemeinschaft mit 24h Pflegedienst
In Demenz-Wohngemeinschaften teilen sich meist sechs bis zwölf Demenzkranke eine
Wohnung. Jedes Mitglied der Wohngemeinschaft hat ein eigenes Zimmer mit eigenen
Möbeln. Küche, Wohnraum und Bäder werden von den Mietern gemeinsam genutzt.
Die Betreuung erfolgt durch professionelles Pflegepersonal. Neben der Bereitstellung
von Grund- und Behandlungspflege ist dabei die hauswirtschaftliche Versorgung zu
sichern. Hierzu gehören die Zubereitung der Mahlzeiten, Wäscheversorgung, Pflege der
Räumlichkeiten. Die aktive Beteiligung der Bewohner an diesen Tätigkeiten ist wichtiger
Teil der Betreuung, ebenso eine klare Strukturierung des Alltags, die den
Demenzkranken einen festen Halt bietet. Für die Bewohnerinnen und Bewohner kann
somit die Wohngemeinschaft im Lauf der Zeit zu einer vertrauten Umgebung werden.
Seniorenwohngemeinschaft mit 24h Pflege
Eine Seniorenwohngemeinschaft mit 24h Pflege bietet ein sicheres Zuhause in
familiärer Atmosphäre plus individuelle und professionelle Betreuung rund um die Uhr
durch geschultes Pflegepersonal, das in einem ständigen Team arbeitet. Wer in solch
einer Seniorenwohngemeinschaft lebt, profitiert von der fürsorglichen Rundumpflege,
dem familienähnlichen Verbund, aber auch von einer möglichen Kostenverteilung bei
gemeinsam genutzten Pflegeleistungen auf die Gemeinschaft. Ein selbstbestimmtes
Leben trotz Pflegebedürftigkeit ist in dieser Wohnform die Maxime. Dementsprechend
haben sich Senioren-WGs mit 24h Pflege inzwischen als Alternative zum Alten- oder
Pflegeheim etabliert und werden zunehmend nachgefragt.
Seniorenwohngemeinschaft mit ambulanter Pflege
Pflege-Wohngemeinschaften bieten die Möglichkeit, zusammen mit Gleichaltrigen zu
leben und gemeinsam Unterstützung zu erhalten, ohne dabei auf Privatsphäre und
Eigenständigkeit zu verzichten. Die Bewohner*innen leben in eigenen Zimmern als
privaten Rückzugsräumen, gleichzeitig besteht aber die Möglichkeit, in
Gemeinschaftsräumen gemeinsame Aktivitäten auszuüben. Ambulant betreute
Wohngemeinschaften werden in der Regel von Wohlfahrtsverbänden oder
Pflegediensten gegründet. Die pflegebedürftigen Bewohner*innen werden soweit
möglich an den Alltagsaufgaben beteiligt. Die Koordination des Haushalts, der
Versorgung und gemeinsamer Aktivitäten obliegt den Pflegekräften, die von den
Betreibern gestellt werden. Das Vorliegen eines Pflegegrades kann in manchen
trägergestützten Pflege-WGs Voraussetzung für die Aufnahme sein.
Senioren-WG mit guter Ausstattung und ausreichend großem Wohnraum für
individuelles und autonomes Wohnen der Mitglieder. Barrierefreie Zugänge zu den
Räumlichkeiten. Die hauswirtschaftliche Versorgung erfolgt durch Pflegefachpersonal
mit Basisqualifikation „Grundpflege“ und/oder examinierte Pflegemitarbeiter*innen.
Senioren-WG mit gehobener Ausstattung, barrierefreien Zugängen zu den
Räumlichkeiten, Aufzug, großem Wohnraum mit ausreichend Platz für Bett,
Kleiderschrank, Sitzgelegenheiten und persönlichem Gestaltungs- und
Bewegungsspielraum. Standort in einem Stadtteil oder einer Gemeinde mit
gewachsener Bewohner- u. Infrastruktur und Nähe zu Einkaufs- und
Freizeitmöglichkeiten. Die hauswirtschaftliche Versorgung erfolgt durch
Pflegefachpersonal mit Basisqualifikation „Grundpflege“ und/oder examinierte
Pflegemitarbeiter*innen.
Senioren-WG mit gehobener Ausstattung und umfangreicher Gemeinschaftswohnfläche.
Barrierefreie Zugänge zu allen Räumlichkeiten. Aufzug, Park oder großer Garten.
Wohnraum mit viel Platz für individuelle Einrichtungsmöglichkeiten, angeschlossener
Nasszelle und Balkon. Standort in einem Stadtteil oder einer Gemeinde mit gewachsener
Bewohner- u. Infrastruktur und Nähe zu Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten. Die
hauswirtschaftliche Versorgung erfolgt durch Pflegefachpersonal mit Basisqualifikation
„Grundpflege“ und/oder examinierte Pflegemitarbeiter*innen.